1. Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation zur
Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EG-DLR)
Die Stadt Großenehrich bietet die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation
mit der Verwaltung im Rahmen der Umsetzung der EG-DLR ab 29.12.2009
über den Thüringer Einheitlichen Ansprechpartner (EA oder EAP) / die
Thüringer Einheitliche Stelle (ES) an, die von den IHKs und HWKs
vorgehalten wird. Die Stadt Großenehrich eröffnet diesen Zugang nach Maßgabe
der folgenden Bedingungen, welche nur für die Kommunikation mit der Stadt Großenehrich und nicht für Dritte (verlinkte Einrichtungen, andere Behörden usw.) gelten.
2. Grundsätze der elektronischen
Kommunikation
Wurde der Zugang für die elektronische
Kommunikation eröffnet, geht die Stadt Großenehrich davon
aus, dass die gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann,
soweit andere Vorschriften dem nicht entgegen stehen.
2.1. Formfreie Kommunikation
Für eine formfreie Kommunikation (hier ist Ihre eigenhändige
Unterschrift nicht zwingend vorgeschrieben) wurde folgende
E-Mail-Adresse eingerichtet:
poststelle(at)stadt-grossenehrich.de
Formfreie E-Mails können zudem auch an alle auf www.stadt-grossenehrich.de angebotenen oder auf
Briefköpfen der Stadt Großenehrich ausgewiesenen E-Mail-Adressen gesendet
werden.
2.2. Formgebundene Kommunikation
Für eine formgebundene Kommunikation (hier ist Ihre eigenhändige
Unterschrift gesetzlich vorgeschrieben) muss das Dokument mit einer
qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 2 SigG
versehen sein.
Voraussetzung für eine weitere Bearbeitung ist, dass die zugesendeten
elektronischen Dokumente den vollständigen Namen und eine zustellfähige
postalische Absenderadresse enthalten.
Soll per E-Mail
rechtsverbindlich mit der Stadt Großenehrich kommuniziert werden, so sind die
signierten und verschlüsselten E-Mails ausschließlich an die
Einheitliche Stelle / den Einheitlichen Ansprechpartner im Freistaat Thüringen zu richten. Der Zugang dafür ist ab 29.12.2009 über
http://www.thea.thueringen.de/
eingerichtet.
2.3. Formate
Sollen Dateien an die Verwaltung übertragen oder gesendet werden, so
ist zu beachten, dass nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und
Anwendungen unterstützt werden. Folgende Dateiformate können derzeit
verarbeitet werden:
- Adobe Reader ab Version 3.0 (*.pdf)
- Rich Text Format (*.rtf)
- Microsoft Word 97-2010(*.doc/*.docx)
- Tagged Image Format (*.tif)
- Joint Photographic Experts Group (*.jpeg, *.jpg)
Dateien in den vorstehend genannten
Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen
verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt die Stadt Großenehrich nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen. In übersandten E-Mails mit ausführbaren
Dateien (z.B. *.exe, *.bat),
werden diese Anhänge ungelesen
gelöscht.
Bei der Verwendung abweichender Dateiformate oder Dateien mit Makros,
kann Ihr Dokument nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Sollten die der Stadt Großenehrich über den EA / die ES übersandten Dokumente nicht
lesbar sein, ein nicht zugelassenes Dateiformat oder nicht zugelassene
Signatur enthalten oder in sonstiger Weise nicht bearbeitbar oder
ungültig sein, werden wir den Absender umgehend über diesen Umstand
informieren, wenn dieser ermittelt werden kann.
Es können aber auch die auf unserer Homepage veröffentlichten
Dokumente, die wir zum Download bereitgestellt haben, nach
entsprechender Bearbeitung an die Stadt Großenehrich übersendet werden.
Der EA / die ES des Freistaats Thüringen für die EG-DLR unterstützt
derzeit
nur Signatur- und Verschlüsselungsverfahren, die mit dem
Industriestandard "ISIS-MTT" 100% kompatibel sind. Genauere
Informationen sind über
http://www.telesec.de/downloads/PKS%20Zertifikatsprofil%202048%20qual%20Sign.pdf
zu erhalten.
2.4. E-Mails, Viren und Spam
Die Gesamtgröße einer E-Mail incl. aller
Anhänge (Attachments) ist auf eine Größe von 10 Megabyte (MB)
beschränkt.
Bei Nutzung der Zugangseröffnung,
wird das Einverständnis vorausgesetzt, dass die E-Mail auf Viren und
Spam überprüft wird. E-Mails, die als Viren klassifiziert worden sind,
werden ungelesen gelöscht und nicht weiter bearbeitet. Da in E-Mails, die
Computerviren enthalten, in aller Regel die Absenderadressen gefälscht
worden sind, erfolgt keine elektronische Rückinformation.
Wird beim Versenden keine Virenprüfung mit einem aktuellen Virenprogramm
durchgeführt, wird daher eine telefonische Rückfrage zum Eingang der
Mail empfohlen.
3. Ansprechpartner
Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt
telefonisch oder per E-Mail an:
Herrn Stadtoberamtsrat Ulrich Georgi
Verwaltungsleiter der Stadt Großenehrich
Kapellstraße 18
99718 Großenehrich
Telefon: 036370 40230
Telefax: 036370 40297
4. Sicherheitshinweise
Eine rechtsgültige qualifizierte elektronische Signatur kann nur mit
Hilfe einer der zugelassenen Signaturkarten erfolgen. Nur dadurch kann
die sichere Identitätsfeststellung des Absenders gewährleistet werden.
Der Absender trägt dafür Sorge, dass weder die Karte noch der PIN zur
Erzeugung der qualifizierten elektronischen Signatur in den Besitz
eines Dritten gelangen. Alle "elektronisch unterschriebenen" Dokumente
gelten als von dem Absender übermittelt, für den das in der
Signaturkarte ausgegebene, gültige Zertifikat ausgestellt ist.
Eine dennoch erfolgte, missbräuchliche Verwendung durch einen
Unbefugten gilt als vom Absender ausgeführt, wenn das Zertifikat zum
Zeitpunkt der missbräuchlichen Nutzung gültig war. Für den Absender
gelten im Übrigen die mit dem Herausgeber der Signaturkarte
geschlossenen vertraglichen Vereinbarungen.
5. Gewährleistung / Haftung
Die Nutzung der Adresse http://www.thea.thueringen.de
erfolgt auf eigene Gefahr. Für eventuell auftretende Schäden an Ihrem
Computersystem übernehmen wir keine Haftung. Die Stadt Großenehrich übernimmt
keine Gewähr dafür, dass das System stets zur Verfügung steht.
Schadensersatzansprüche gegen die Stadt Großenehrich sind ausgeschlossen, es
sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
6. Datenschutz
Absender und Betreiber sind verpflichtet, alle persönlichen Daten in
Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu behandeln.