Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über
Dienstleistungen im Binnenmarkt (EG-Dienstleistungsrichtlinie - EG-DLR) sieht
unter anderem seit dem 28. Dezember 2009 die Einrichtung sogenannter
Einheitlicher Ansprechpartner (EA) vor, über die alle Verfahren und
Formalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung einer
Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind, abgewickelt werden können.
Zentrale Aufgaben des EA soll die Übermittlung von Information darüber
sein, welche Anforderungen für die rechtmäßige Aufnahme und Ausübung
einer Dienstleistungstätigkeit in Deutschland bestehen. Auf Wunsch des
Dienstleisters nimmt der EA bei all diesen Verfahren eine unterstützende
Funktion wahr.
Der für die Stadt Großenehrich zuständige EA ist bei der IHK Erfurt angesiedelt. Dienstleistungserbringern steht es frei,
ob sie die Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme ihrer
Dienstleistungstätigkeiten erforderlich sind, über die zuständigen
Behörden oder den EA abwickeln möchten.
Kontakt:
Einheitlicher Ansprechpartner der IHK Erfurt
Dr. Matthias Schulze
Arnstädter Straße 34
99096 Erfurt
Tel.: 0361 3484-208
Fax: 0361
3485-950
E-Mail
Internet
Alternativ können
Sie sich auch weiterhin mit Ihrem Anliegen direkt an die Stadt Großenehrich
wenden (zum virtuellen Rathaus).
Die elektronische Verfahrensabwicklung erfolgt über das Thüringer Antrags- und Erfassungssystems (ThEA).
Weitere
Informationen zur EG-Dienstleistungsrichtlinie finden Sie auf der
Internetseite www.dienstleistungsrichtlinie.de sowie in den Informationen für Dienstleistungserbringer.